Kostenerstattung

Der Preis einer Behandlung richtet sich nach der benötigten Behandlungszeit. Mittlerweile umfasst die Liste über 60 Krankenkassen.

Eine Übersicht, welche Kassen osteopathische Behandlungen übernehmen, finden Sie hier.

Um die Kosten der Behandlung in unserer Praxis anschließend bei Ihrer Kasse einreichen zu können, benötigen Sie in aller Regel ein Privatrezept oder eine Empfehlung Ihres Arztes. Einige Krankenkassen haben außerdem ein eigenes Formular erstellt, welches Sie von Ihrem Arzt unterzeichnen lassen müssen. Um eine hohe Qualität der osteopathischen Behandlung zu gewährleisten, muss der behandelnde Osteopath darüber hinaus Mitglied in einem osteopathischen Berufsverband sein.

D.O. (I.A.O. Gent)

Dies gilt als Titel für Diplom Osteopathen und  wird nur an Osteopathen vergeben, die nach 5 jährigem Studium eine osteopathische Thesenarbeit angefertigt und erfolgreich verteidigt haben.

Da die Behandlung in unserer Praxis von einem Heilpraktikerin durchgeführt wird, können Privat- oder Zusatzversicherte die Behandlungkosten auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ebenfalls bei Ihrer Kasse geltend machen.

Im Zweifel können Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob diese die Kosten für die Behandlung erstattet.